Zuordnung Auszubildende Wählerlisten
Wir haben 6 verschiedene Standorte mit örtlichen Betriebsräten in unserem Unternehmen. Alle Auszubildenden sind in der Hauptzentrale angestellt und werden von dort zentral betreut. Der Einsatzort der Azubis ist über längere Zeit an verschiedenen Standorten, dies erfolgt aber ohne offizielle Versetzung. Werden bei der BR Wahl nun zwingend die Azubis der Wählerliste der Firmenzentrale zugeordnet, auch wenn der Azubi, länger als ein halbes Jahr, einen anderen Einsatzort hat?
Community-Antworten (1)
15.03.2018 um 17:18 Uhr
Das ist nicht so ohne weiteres zu sagen.
Wenn es z.B. eine Ausbildungsorganisation gibt, die ausbildet und die Auszubildenden im Rahmen ihrer Ausbildung regelmäßig in anderen Betrieben eingesetzt werden, dann verlieren sie ihre Zugehörigkeit zum Ausbildungsbetrieb nicht.
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