Erstellt am 15.03.2018 um 09:00 Uhr von BRHamburg
Das kommt auf die Themen und auf die Gesprächspartner an. Eine generelle Schweigepflicht gibt es nicht. Und die wenigsten Themen dürften unter die Schweigepflicht fallen. Es kann aber trotzdem Sinn machen nicht alles und jedem gleich alles zu erzählen.
Erstellt am 15.03.2018 um 09:08 Uhr von Krambambuli
Ich würde mich mit Äußerungen stark zurück halten, wenn ich wüsste, das mein Gesprächspartner alles gleich herausposaunt.
Andersherum ist der § 79 BetrVG eben allein auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt. Da kann der AG nicht einfach irgendwas zum Geheimnis erklären.