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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl erst nach Ende der Amtszeit

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DirkM
Apr 2018 bearbeitet

Ich habe leider noch keinen passenden Artikel gefunden.

Der Fall: der derzeitige BR ist seit 02.04.2014 im Amt --> somit endet seine Amtszeit am 01.04.2018 Die Wahl findet am 10.04.2018 statt --> somit beginnt dessen Amtszeit am 11.04.2018 (korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

Ich finde aber keine Rechtsgrundlage, über eine Nachwirkung in diesem Fall? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies nicht geregelt ist und es möglich ist, dass vom 02.04.-10.04.2018 kein Betriebsrat besteht!?

Kann mir hier jemand weiter helfen?

Danke Dirk

868014

Community-Antworten (14)

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RalfP44

15.03.2018 um 08:30 Uhr

Der Wahltag - Die Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ende der Amtszeit stattfinden. Danach werden die Gewählten informiert und haben 3 Arbeits- Tage Zeit wiederspruch einzulegen. Vor Ablauf von einer Woche nach dem Wahltag ist der späteste Zeitpunkt für die Einberufung der konstituierenden Sitzung.

Die Terminplanung ist doch schon grundverkehrt.

N
nicoline

15.03.2018 um 09:00 Uhr

der derzeitige BR ist seit 02.04.2014 im Amt --> somit endet seine Amtszeit am 01.04.2018 War das die erste Wahl eines BR?

P
Pjöööng

15.03.2018 um 09:01 Uhr

Ihr habt definitiv eine betriebsratslose Zeit.

Die Amtszeit des neuen BR bginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

D
DirkM

15.03.2018 um 09:15 Uhr

@RalfP44 Dieser Umstand ist mir bekannt, deshalb stelle ich die Frage. Ich bin zur Zeit Ersatzmitglied und wieder Kandidat... mir ist der Umstand nur aufgefallen

@nicoline Nein, das war nicht die erste Wahl.

@Pjöööng Ja, das habe ich auch befürchtet :-(

Danke euch ♥lich

C
celestro

15.03.2018 um 10:29 Uhr

"Ihr habt definitiv eine betriebsratslose Zeit."

Das ist überhaupt nicht sicher.

@ DirkM

Aber wann war die erste Wahl ? Bzw. wann wurde zuletzt außerplanmäßig gewählt, weil das wären ggf. 2 wichtige Daten.

P
Pjöööng

15.03.2018 um 10:53 Uhr

Celestro, wenn Du natürlich wieder einen ganz anderen Fall produzieren willst als den in der Frage, dann ist das tatsächlich nicht sicher.

Wenn man aber davon ausgeht dass der Fragesteller die Frage gestellt hat die er gestellt hat und nicht eine ganz andere, dann ist es sicher.

C
celestro

15.03.2018 um 11:03 Uhr

Der Fragesteller hat deutlich gemacht, daß er hier nicht das Datum der Urwahl genannt hat. Demnach ist es nicht sicher, daß die Amtszeit des aktuellen BR wirklich am 01.04.18 endet.

T
takkus

15.03.2018 um 11:25 Uhr

Naja-das Datum der Urwahl könnte ein Problem werden, wenn die Urwahl 1972 war.

P
Pjöööng

15.03.2018 um 11:59 Uhr

Zitat (celestro): "Der Fragesteller hat deutlich gemacht, daß er hier nicht das Datum der Urwahl genannt hat." Was für eine "Urwahl"? Benutzt Du wieder Begriffe deren Bedeutung Dir nicht bekannt ist?

Die Frage sagt eindeutig: "der derzeitige BR ist seit 02.04.2014 im Amt". Nach dieser Aussage kann man allenfalls noch diskutieren, ob die Amtszeit am 01.04.2018 oder am 02.04.2018 abläuft.

N
nicoline

15.03.2018 um 13:12 Uhr

Amtszeit am 01.04.2018 Zumindest bei / nach der ersten Wahl gilt doch wohl folgendes:

Fitting Rn 18 zum § 21: "Beispiel“: Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 11.4. um 12:00h; Ende der Amtszeit nach vier Jahren am 11.4. um 24:00 h."

hier ein Auszug aus dem Däubler:

"Beispiel: Ist das Wahlergebnis am 23.4. um 15:00 Uhr bekannt gemacht worden, beginnt die Amtszeit des BR mit diesem Ereignis. Sie endet vier Jahre später am 23.4. um 24:00 Uhr. Da die Amtszeit des BR gemäß § 21 Satz 2 mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt, ihre Dauer aber nach der üblichen gesetzlichen Fristenberechnung (§ 187 BGB) ermittelt wird, dauert sie einige Stunden länger als vier Jahre.

Deswegen habe ich gefragt, ob es die erste BR Wahl war.

U
Uller

15.03.2018 um 13:26 Uhr

Entscheidend für das Amtszeitende ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der ersten BR-Wahl im Betrieb.( natürlich nur wenn es zwischendurch keine außerplanmäßigen Wahlen gab) von daher ist der Begriff Urwahl schon richtig und in diesem Zusammenhang auch in Bezug zur Fragestellung von grundsätzlicher Bedeutung. Der Fehler, dass man das Amtszeitende in Bezug der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der letzten Wahl setzt taucht immer wieder auf. Trotzdem ist die Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Wahl uninteressant wenn es vorher schon BR -Wahlen im Betrieb gab die planmäßig durchgeführt wurden.

T
takkus

15.03.2018 um 14:03 Uhr

@ uller: nehmen wir mal an, es haben keine außerplanmäßigen Wahlen stattgefunden. Meinst du wirklich, man weiß noch genau welcher Tag 1972 der Wahltag war? Gibt es eine Unternehmenschronik könnte ich mir das ja evtl. noch vorstellen. Auch wenn Mitarbeiter schon solange im Betrieb oder der Firma sind. Aber sonst....?

C
celestro

15.03.2018 um 14:40 Uhr

@ takkus

Sofern man noch mehrere Daten kennt, wäre es jedenfalls dumm, einfach die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der letzten Wahl zu nehmen.

Unser Referent gab uns zuletzt den Rat, mittels Rücktritt des BR quasi eine neue Urwahl herbeizuführen. Hat uns für dieses Mal natürlich nichts genutzt, aber vor der nächsten Wahl könnte man es ja dann machen.

D
DirkM

15.03.2018 um 14:59 Uhr

Das Datum der ersten Wahl werde ich wohl nicht ohne weiteres feststellen können, aber vielen Dank für eure Hilfe und weiterhin viel Erfolg bei eurer Arbeit.

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