Stimmenauszählung wird angezweifelt
Hallo, Nach der Betiebsratswahl wurde ein anonymer Zettel abgegeben in dem stand das derjenige die Stimmenauszählung anzweifelt ohne das Ergebnis zu kennen und verlangt eine Wiederholung der Stimmauszählung durch unabhängige Mitarbeiter. Die Stimmauzählung war öffentlich und alle Untrlagen sind einsehbar. Müssen wir auf den Zettel reagieren?
Community-Antworten (4)
14.03.2018 um 14:57 Uhr
Nur sterben müßt Ihr irgendwann. ;-)
14.03.2018 um 15:08 Uhr
Nein müsst ihr nicht, sollte jemand an der Rechtmäßigkeit der Wahl zweifeln kann derjenige sie ja vorm Arbeitsgericht anfechten. Dazu braucht er dann aber noch 2 weitere AN und muss sich öffentlich bekennen.
14.03.2018 um 17:07 Uhr
"Wasch mich, aber mach mich nicht nass..." Solche Kolleginnen und Kollegen haben wir auch. Auch wir als Betriebsrat reagieren auf anonyme Schreiben höchstens durch Veröffentlichung (z.B. Diskussion auf der Betriebsversammlung). Wenn wir Gesicht zeigen, erwarten wir das auch vom Gegenüber.
15.03.2018 um 08:01 Uhr
Danke für eure Antworten. (Außer der ersten. Die war Kacke.)
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