W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stimmenauszählung wird angezweifelt

R
RalfP44
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, Nach der Betiebsratswahl wurde ein anonymer Zettel abgegeben in dem stand das derjenige die Stimmenauszählung anzweifelt ohne das Ergebnis zu kennen und verlangt eine Wiederholung der Stimmauszählung durch unabhängige Mitarbeiter. Die Stimmauzählung war öffentlich und alle Untrlagen sind einsehbar. Müssen wir auf den Zettel reagieren?

74704

Community-Antworten (4)

C
celestro

14.03.2018 um 14:57 Uhr

Nur sterben müßt Ihr irgendwann. ;-)

M
MaJoK

14.03.2018 um 15:08 Uhr

Nein müsst ihr nicht, sollte jemand an der Rechtmäßigkeit der Wahl zweifeln kann derjenige sie ja vorm Arbeitsgericht anfechten. Dazu braucht er dann aber noch 2 weitere AN und muss sich öffentlich bekennen.

M
Matze

14.03.2018 um 17:07 Uhr

"Wasch mich, aber mach mich nicht nass..." Solche Kolleginnen und Kollegen haben wir auch. Auch wir als Betriebsrat reagieren auf anonyme Schreiben höchstens durch Veröffentlichung (z.B. Diskussion auf der Betriebsversammlung). Wenn wir Gesicht zeigen, erwarten wir das auch vom Gegenüber.

R
RalfP44

15.03.2018 um 08:01 Uhr

Danke für eure Antworten. (Außer der ersten. Die war Kacke.)

Ihre Antwort