W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erforderlichkeit eines seminares angezweifelt - will begründung

T
testmichl
Nov 2016 bearbeitet

habe bisher br 1 - seminar besucht, möchten demnöächst auf ein seminar über die mitbestimmungsrechte bei personellen einzelmaßnahmen und kündigungen.

Unser AG hat die Erfoderlichkeit nach §37(6) BetrVG angezweifelt. Ich würde ihm gerne die themenpläne zusenden, aber was ratet ihr mir was soll ich als begründung angeben, wieso wir dieses seminar als erforderlich ansehen ?

Er denkt bestimmt das haben wir alles schon gehört !

was könnte ich als stellungnahme schreiben ?

danke

5.86804

Community-Antworten (4)

L
Lotte

19.10.2007 um 00:09 Uhr

testmichl, den Themenplan und auch eine Begründung solltet Ihr mitteilen, wobei als Begründung der Hinweis auf Grundlagen der BR Arbeit mit Verweis auf Notwendigkeit aufgrund Grundwissenaneignung um die BR Arbeit pflichtgemäß zu erledigen ausreichen sollte. wenn er die Erforderlichkeit anzweifelt muss er die Einigungsstelle anrufen. Schwierig ist es dann immer etwas mit den Kosten, drum sind Anbieter zu bevorzugen, die einem den Klageweg abnehmen.

C
carrie

19.10.2007 um 00:17 Uhr

Hallo da ihr euch als BR's mit personellen Einzelmaßnahmen ziemlich oft auseinandersetzen müßt, ist das als Begründung völlig ausreichend, da hat er mit seinen Zweifeln eh keine Chancen. Das gehört einfach mal zu eurer täglichen Arbeit, unser BR 2 ging ausschließlich um solche Sachen. Klar könnt ihr ihm die Themenpläne schicken, eine Stellungsnahme würde ich nicht schreiben, wozu.....!? Ihr braucht euch nicht vor ihm rechtfertigen, wenn überhaupt kann er sowieso nur die zeitliche Lage monieren, wenn ihr bei Seminaren unsicher seit, am besten immer an den Seminaranbieter wenden, der kann euch da bestens beraten. Welcher AG zahlt schon gerne Seminare dafür, dass der BR ihm danach noch besser auf die Finger schauen kann!

C
Catweazle

19.10.2007 um 02:20 Uhr

@Lotte,

die Eingungsstelle ist nur zuständig wenn der AG meint die betrieblichen Belange seien nicht berücksichtigt. Wenn er die Erforderlichkeit bestreitet ist das ArbG zuständig. Bei Grundlagen-Seminaren ist keine Begründung notwendig.

K
Kölner

19.10.2007 um 10:54 Uhr

@all Ich wusste gar nicht, dass der AG ein Seminar genehmigen muss...

Ihre Antwort