Ist der BR in der Mitbestimmung bei modertierten E-Mails?
Guten Morgen allerseits! Bei uns ist folgendes Problem neulich aufgetaucht: E-Mails innerhalb bestimmter Gruppen von Angestellten wurden bislang immer postwendend zugestellt. Neuerdings werden sie moderiert, d.h. dass jemand aus derselben Gruppe die E-Mail liest und sie dann freigibt (oder auch nicht, aber das ist wohl bislang nicht vorgekommen). Frage: sind solche Aktionen mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs 1 Nr 1, Ordnung im Betrieb?)? Dankeschön!
Community-Antworten (1)
14.03.2018 um 11:22 Uhr
Grundsätzlich sehe ich eher §90 BetrVG betroffen. Je nach dem wie die "Moderation" umgesetzt ist, könnte auch §87 Abs.1 Nr 6 in Frage kommen. Aber um dies sagen zu können, bräuchte man mehr Informationen.
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