Erstellt am 14.03.2018 um 10:22 Uhr von outofmemory
Grundsätzlich sehe ich eher §90 BetrVG betroffen.
Je nach dem wie die "Moderation" umgesetzt ist, könnte auch §87 Abs.1 Nr 6 in Frage kommen. Aber um dies sagen zu können, bräuchte man mehr Informationen.