Erstellt am 13.03.2018 um 19:24 Uhr von hansimglueck
Die Kandidatur auf der zuerst eingereichten Liste gelten lassen.
Ihr könnt ja nun nicht erst ins Ausland reisen. Bestenfalls könnt ihr ja noch per Mail Kontakt aufnehmen.
Erstellt am 13.03.2018 um 19:25 Uhr von Pjöööng
Ihr geht genau so vor, wie in der WO beschrieben. Alles andere ist nicht Euer Problem.
Erstellt am 13.03.2018 um 19:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (hansimglueck):
"Die Kandidatur auf der zuerst eingereichten Liste gelten lassen."
Das ist doch die allerdümmste Empfehlung Du Troll!
Erstellt am 13.03.2018 um 19:28 Uhr von Laus1975
Sollen wir vorsichtshalber ein Brief per Einschreiben an die Postadresse des Kandidaten mit der Frist senden? Wenn er sich nicht meldet ist es so! Oder? Sollte er sich dann schriftlich entscheiden wenn er im Urlaub ist?
Erstellt am 13.03.2018 um 20:31 Uhr von takkus
Na ja, ob es wirklich ein Einschreiben sein muss es fraglich. Postlaufzeit für Briefe beträgt ca einen Tag in Deutschland. Da ihr wisst, dass er im Ausland ist, wird er auch per Einschreiben nicht anders reagieren können. Macht für mich also keinen Sinn ein Einschreiben zu senden. Wie soll er sich dann innerhalb der Dreitagesfrist melden?
Erstellt am 13.03.2018 um 20:43 Uhr von Pjöööng
Einschreiben wäre sogar ein grober Fehler da ihm dieses vermutlich nicht zugehen wird.
Erstellt am 13.03.2018 um 21:26 Uhr von celestro
1.) Das mit dem Einschreiben finde ich gar nicht mal so blöd. Denn man bekommt oft genug den Rat, bei Reisen ins Ausland jemanden nach der Post schauen zu lassen.
2.) Ihr wißt, dass die Person im Ausland Urlaub macht ? Kein Kollege, der ihm eine Nachricht schicken kann ?