Hallo zusammen,
Bin auf der Suche nach einem Urteil.
Wenn an mehreren Standorten Urnen stehen, ist es dann zulässig alle zum Ort des Hauptwahlvorstandes zu bringen, und bei der Auszählung wie folgt vorzugehen
A)
Briefwahlunterlagen in die Urnen einwerfen.
B) Urnen einzeln auszählen
C) Gesamtergebnis veröffentlichen gem. Gesetz
D) sowie zusätzlich Veröffentlichung des Ergebnisses nach Standorten und Listen
Wird durch diese Vorgehensweise die Wahl anfechtbar?
Gibt es eine Rechtsprechung hierzu?