Ersatzmitglied im Wahlvorstand auch automatisch neuer Vorsitzender?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben als BR einen Wahlvorstand mit 5 Mitgliedern zur Durchführung der BR-Wahl benannt sowie für jedes Mitglied namentlich ein Ersatzmitglied. Wir haben die Vorsitzende benannt und den stellvertretenden Vorsitzenden, und nun sind beide verhindert, die Vorsitzende krankheitsbedingt und der Stellvertreter tritt zurück. Beide benannten Ersatzmitglieder sind bereit nachzurücken, übernehmen sie nun auch automatisch die Funktion des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, oder muss der BR erneut über diese Positionen einen Beschluss fassen? Mehr Sinn würde es ja machen, wenn der Wahlvostand in diesem Fall selbst entscheidet wer den Vorsitz vertretungsweise übernimmt, wäre das im laufenden Wahlverfahren zulässig, der BR soll ja eigentlich nicht in das laufende Verfahren eingreifen?
Vielen Dank für eure Antwort!
Community-Antworten (2)
12.03.2018 um 18:23 Uhr
Der BR sollte hier WVV und WVV-S neu bestimmen. Einen unzulässigen Eingriff in die Arbeit des WV kann ich dabei nicht erkennen.
12.03.2018 um 18:52 Uhr
„Mehr Sinn würde es ja machen, wenn der Wahlvostand in diesem Fall selbst entscheidet wer den Vorsitz vertretungsweise übernimmt,“ Das sieht das Gesetz so leider nicht vor.
Die Regelung einer weiteren Vertretungsmöglichkeit wäre für einen WV auch nur im Rahmen einer Geschäftsordnung möglich. Gibt es eine solche nicht, kann im normalen Wahlverfahren nur ein BR, oder bei erstmaliger Wahl nur durch Betriebsversammlung Ersatz oder ein anderer Vorsitzender benannt bzw. gewählt werden. Wurde der WV durch ein Gericht eingesetzt, kann eine personelle Ergänzung auch nur in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen.
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