Am 1. April endet die Amtszeit des jetzigen Betriebsrates.
Als Vorsitzende des Wahlvorstandes werde ich die Einladung fristgerecht innerhalb 1 Woche nach dem letzten Wahltag aussprechen.
Darf die 1. Sitzung des neunen Betriebsrates VOR dem 1. April stattfinden?