Erstellt am 09.03.2018 um 00:11 Uhr von celestro
über seine "nicht BR-Arbeit reden" ? Warum sollte das nicht erlaubt sein ?
Erstellt am 09.03.2018 um 07:58 Uhr von hansimglueck
Mitarbeiter - und Führungsdialog - ist das ein standardisiertes Gespräch?
Erstellt am 09.03.2018 um 08:18 Uhr von Hans Jürgen
Ja,ist bei uns in der Firma vorgeschrieben,alle2Jahre!!!
Kann bei 60% BR Tätigkeit als Vorsitzender überhaupt die 40% normale Tätigkeit objektiv und gerecht vom AG beurteilt werden(wirtschaftliches denken,Qualität,
Kompetenzeinschätzung)
Erstellt am 09.03.2018 um 08:26 Uhr von takkus
Aber hallo- ein guter Manager sollte diese beiden Tätigkeiten aber sehr wohl gut trennen und die geschuldete Arbeitsleistung objektiv beurteilen können. Mein GF und mein AbtLtr konnten das vor meiner Vollfreistellung sehr gut abgrenzen.
Ich bin nun kein Jurist, aber mir ist nicht bekannt das es Gesetzte oder rechtliche Grundlagen gibt, dass ein teilfreigestellter Betriebsrat irgendwelche Gespräche zu seiner Arbeitsleistung verweigern kann.
Erstellt am 09.03.2018 um 08:26 Uhr von Hans Jürgen
Wir reden da von ca. 5 Schichten im Monat!
Erstellt am 09.03.2018 um 08:34 Uhr von BRHamburg
Es stellt sich hier eher die Frage für mich ob es nicht sogar eine unerlaubte Bevorteilung des BRM ist wenn diese Gespräche nicht gemacht werden.
Erstellt am 09.03.2018 um 08:37 Uhr von takkus
@ Hans- Jürgen: es kommt nicht auf die Anzahl der Schichten an! Und die Überlegung von BRHamburg ist nicht ganz abwegig.
Erstellt am 09.03.2018 um 08:49 Uhr von Hans Jürgen
Diese Überlegung hatte ich auch schon,aber es darf ebenso zu keiner Benachteiligung kommen! Wenn du einige Konfrontation/Diskussionen in deiner Funktion BR mit dem AG hattest(was ja ganz normal ist),
kann dieser dann objektiv deine Arbeit beurteilen?! Bist du dann in deiner Handlungsweise noch auf Augenhöhe?Ich meine im Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 78 Satz 2 etwas in dieser Art gefunden zu haben.
Erstellt am 09.03.2018 um 09:09 Uhr von takkus
Nicht schlecht. Und was steht dort nun? "Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung." Weder bevor- noch benachteiligen. Also gleiches Recht für Alle.
Möchtest Du jetzt gern die Antwort: "Nein, solche Gespräche sind verboten."?
Erstellt am 09.03.2018 um 09:17 Uhr von Hans Jürgen
Nein, ich möchte eine Antwort haben,wie andere in diesem BR Forum mit dieser Thematik umgehen, bzw. wie es in der Praxis umgesetzt wird!
Erstellt am 09.03.2018 um 09:28 Uhr von moreno
bei einer Teilzeitkraft werden diese Gespräche bestimmt auch geführt oder?
Erstellt am 09.03.2018 um 09:35 Uhr von takkus
Also- bei uns finden diese Gespräche auch statt. Und wie ich schon schrieb: mein Abteilungsleiter konnte sehr gut zwischen meiner BR- Arbeit und meiner geschuldeten Arbeitsleistung unterscheiden. Nach meiner Komplettfreistellung kann dies nun auch der Geschäftsführer gut trennen. Wir streiten uns zur Sache, dann begegnen wir uns auf Augenhöhe beim Sommerfest mit unseren Frauen zum Smalltalk wieder.
Eine Grundlage, das man als teilfreigestellter BR an diesen Gesprächen nicht teilnehmen muss, ist mir nicht bekannt.
Erstellt am 09.03.2018 um 09:38 Uhr von celestro
"Nein, ich möchte eine Antwort haben,wie andere in diesem BR Forum mit dieser Thematik umgehen, bzw. wie es in der Praxis umgesetzt wird!"
Und die hast Du nun bekommen. Alles im grünen Bereich !
Erstellt am 09.03.2018 um 09:43 Uhr von Pjöööng
Hier sollte man tunlichst zwischen dem Feedback-Gespräch und der Beurteilung unterscheiden.
Es gibt für mich keinen Grund bei BRM (außer denen in einer Vollfreistellung) das Feedbackgespräch nicht durchzuführen. Dies ist auch im Sinne der BRM.
Was die Beurteilung angeht sollte man sich bereits wenn das Beurteilungsverfahren vereinbart wird über die verschiedenen Gruppen die hier benachteiligt sein könnten Gedanken machen. Bei uns gibt es für Schwerbehinderte und BRM die Möglichkeit, sich aus dem Beurteilungsverfahren herausnehmen zu lassen. Damit wird man dann so gestellt als hätte man eine durchschnittliche Beurteilung bekommen.