Werbung für meine Liste
Hallo, kurze Vorgeschichte: Als ehemalige "Zweigstelle" ohne BR sind wir seit 11.2017 nun in den "Hauptstandort" integriert. Die anstehende Wahl wird als Listenwahl durchgeführt ( bei ca. 210 Mitarbeitern). Da nach 2 Tagen bereits verschiedene Listen existierten, und viele Mitarbeiter ihre Unterschriften für diese Listen abgegeben hatten (jede Liste benötigt bei uns 11 Zustimmungen), habe ich mich entschlossen, als 1-Personen-Liste anzutreten. Unabhängig von der Erfolgsaussicht würde mich jetzt interessieren, wie ich nach Ablauf der Wahllistenerfassung für meine Liste werben darf? Ist es zum Beispiel erlaubt, während der Arbeitszeit kleine "Flyer" zu verteilen, um für meine Liste zu werben? Da ich ein absoluter Neuling in der BR-Arbeit bin, möchte ich mich jetzt schon für Eure Arbeit bedanken und grüße aus Mönchengladbach, Jörg Richter
Community-Antworten (3)
08.03.2018 um 08:25 Uhr
Der AG muss dir zwar Wahlwerbung erlauben - es ist aber keine Arbeitszeit. Also in der Pause Flyer verteilen - oder vor dem Werktor. Und man sagt "Einmal ist keinmal".
08.03.2018 um 21:45 Uhr
hier www.allenovery.com/SiteCollectionDocuments/Praxiswissen-Arbeitsrecht-Betriebsratswahl-2018.pdf gibt es auch einen Abschnitt zur Wahlwerbung
09.03.2018 um 00:40 Uhr
Vielen Dank für die rasche Antwort, Gruß, Jörg
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