Hi, folgender Fall: Betriebsratsmitglied arbeitet normalerweise von sechs bis 14:00 Uhr. Jetzt lässt es sich für einen Tag nach Paragraph sieben Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz von der Arbeit freistellen, um notwendige Betriebsratsarbeit zu machen. Als Zeit legt er jetzt neun bis 17:00 Uhr fest, zum Beispiel, weil Gesprächspartner dann besser erreichbar sind. Darf es das so entscheiden oder muss er sich an seine eigene Regel-Arbeitszeit halten?