Erstellt am 05.03.2018 um 13:48 Uhr von Legis
Ihr macht die Wahl anfechtbar!!
Erstellt am 05.03.2018 um 13:57 Uhr von celestro
Den Beiden mitteilen, das Sie leider nicht wählen können.
Erstellt am 05.03.2018 um 13:57 Uhr von Pjöööng
Zu spät! Diese Kollegen dürfen definitiv nicht mehr wählen.
Erstellt am 05.03.2018 um 14:12 Uhr von chaospur
Leider haben sie die Kollegen zwischenzeitlich wählen lassen und haben sie mit auf die Wählerliste gesetzt. Bedeutet das nun das die Wahl nicht "gültig" ist und nochmal angesetzt werden muss? Der Wahlvorstand meinte nur wenn sie sich einig sind, könnten sie die Kollegen mit auf die Liste setzen und das wäre ok.
Ich bin bisher nur Ersatzmitglied ohne jegliche Schulung gewesen und weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten muss.
Erstellt am 05.03.2018 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Da hat der WV wohl das BetrVG und die WO nicht richtig gelesen.
Wie dem auch sei: Wahlergebnis ermitteln, Wahlergebnis veröffentlichen, 14 Tage warten (eigentlich etwas länger) ob die Wahl angefochten wird...
Erstellt am 05.03.2018 um 14:41 Uhr von nicoline
Tja, nun heißt es Augen zu und durch. Ihr könnt ja die Stimmzettel nicht aus der Urne fischen. Jetzt müsst ihr abwarten, ob die Wahl angefochten wird und was dann dabei rauskommt.
Erstellt am 05.03.2018 um 14:46 Uhr von chaospur
Ok, ich gebe das mal so an den Wahlvorstand weiter.
Vielen Dank für Eure Hilfe.