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Anspruch auf Auskunft zum Vergleichslohn

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Florian22
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo wir sind eine Firma mit ca. 400 Mitarbeitern, nun hat ein Kollege beim Lohnbüro einen Antrag gestellt auf Auskunft zum Vergleichslohn. Dort wurde ihm gesagt dieser Anspruch besteht erst ab 200 Mitarbeitern und in seiner Niederlassung sind nur ca. 170 Beschäftigte ! Stimmt das so oder wurde der Kollege falsch informiert.

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Community-Antworten (1)

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celestro

05.03.2018 um 14:13 Uhr

der Anspruch gilt erst für Betriebe ab 200 MA. Stellt sich nur die Frage, ob hier „Niederlassung“ = Betrieb bedeutet

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