Leiharbeiter auf Wählerliste/scheidet überraschend aus Unternehmen aus
Hallo, wir haben einen Leiharbeiter als wahlberechtigt eingestuft, da er voraussichtlich länger als drei Monate in unserem Unternehmen bleiben sollte. Nun wird er einen Tag nach der Wahl aus dem Unternehmen ausscheiden und war dann insgesamt kürzer als drei Monate bei uns. Ist er dann noch wahlberechtigt oder muss er von der Wählerliste genommen werden, da die drei Monate nicht erreicht werden?
Danke und viele Grüße MiMo
Community-Antworten (1)
02.03.2018 um 05:45 Uhr
Woher kommt die Informationen das der Kollege ausscheiden soll? Ich persönlich würde ihn auf der Liste lassen bis er tatsächlich den Betrieb verlassen hat. Den die Anhörung aus der die Frist hervor geht habt ihr schriftlich daß er den Betrieb verlassen wird wahrscheinlich nur mündlich.
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