Unser Betrieb wurde nach Insolvenz von einer Firma übernommen, so dass es dann 2 Firmenstandorte gab, die aber eigenständig behandelt wurden. An unserem Standort wurde nach Übernahme eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Mittlerweile sind beide Standorte auch rechtlich zusammengeführt, so dass es einen Hauptstandort und uns als Zweitstandort gibt.
Frage: gilt die von uns abgeschlossene Betriebsvereinbarung für unseren Standort trotzdem weiter ?