KÜNDIGUNG und letzte GEHALT
Hallo zusammen, Hab da ein problem und weiß nicht so recht was zu tun ist.unser Betriebsrat fühlt sich nicht zuständig hält zum Arbeitgeber.
Kurz zu mir: Bin seit dezember krank wegen Fuß op.seit 14 februar war ich kurz arbeiten dann leider Grippe bis zum 1.3.,bis 14 februar war ich im krankengeld. In dieser zeit hab ich zum 1.3 gekündigt. Jetzt krieg ich meine abrechnung:
- 5 tage resturlaub fehlen komplett
- hab ich anspruch auf auszahlung?
- Ich hatte 50 minusstunden die angeordnet vom arbeitgeber jedes jahr anfallen wegen saisonbetrieb.hatte jetzt keine möglichkeit mehr die rein zu arbeiten( BR sagte damals bei Kündigung sind die Minusstunden arbeitgeberrisiko und dürfen nicht abgezogen werden)
- AG hat diese jetzt aber verrechnet!hab ich anspruch auf bezahlung?
- Habe festes urlaubsgeld im vertrag stehen..
- muss das anteilig gezahlt werden? 4.weihnachtsgeld das selbe!?
Lohnt es sich hier einen anwalt zu beauftragen oder sind das unnützige zusatzkosten die sinnlos sind? Danke schon mal für euern Rat und Tat. Olaaff
PS: es gibt keine BV oder schriftliche Sachen zu den Themen...kein tarif oder haustarif.keine gewerkschaft oder ähnliches..nur ein BR dem es egal ist
Community-Antworten (1)
26.02.2018 um 15:46 Uhr
Das ist Individualrecht und somit ist der Betriebsrat nicht zuständig.
- Ja.
- Angeordnete Minusstunden gehen zu Lasten das Arbeitgebers.
-
-
- Es kommt darauf an, was genau im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.
-
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