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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutzklage

H
hatschi
Feb 2018 bearbeitet

Ein Kollege wurde 5Tage vor ablauf der 6 Monate gekündigt (Probezeit)seine Tätigkeit endet jedoch 8 tage später die 6 Monate wären dann gegeben.Greift hier die Kündigungsschutzklage?

46001

Community-Antworten (1)

AM
alter Mann

25.02.2018 um 16:27 Uhr

Leider nein. Wenn die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate ausgesprochen wird, greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

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