Kündigungsschutzklage
Ein Kollege wurde 5Tage vor ablauf der 6 Monate gekündigt (Probezeit)seine Tätigkeit endet jedoch 8 tage später die 6 Monate wären dann gegeben.Greift hier die Kündigungsschutzklage?
Community-Antworten (1)
25.02.2018 um 16:27 Uhr
Leider nein. Wenn die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate ausgesprochen wird, greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
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