W.A.F. LogoSeminare

listenwahl zum betriebsrat

R
ronny1960
Apr 2018 bearbeitet

was ist wenn der wahlvorstand das falsche wahlausschreiben ausgehangen hat. darf er es einfach abhängen und ein neues aushängen. er hatt bemerkt das er bei einer listenwahl die frist für seine liste nicht eingehalten hatt,nun möchte er es korigieren. unsere liste wurde aber fristgerecht abgegeben. ist es jetzt nicht so das die andere liste jetzt nich mehr gültig ist,und somit nur noch eine liste gültig ist. dann wehre es ja eine persohnen wahl.

60101

Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

24.02.2018 um 12:43 Uhr

So ist es. Macht euch rechtzeitig eine Kopie bzw. Foto vom bisherigen Ausschreiben, damit ihr was für das Arbeitsgericht habt.

Ihre Antwort