Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt soviel Kandidaten enthalten, wie Mitglieder für den Betriebsrat zu wählen sind. Das ist doch unmöglich. Angenommen ein Unternehmen mit 1600 MA hätte einen Gremium von 17 Personen. Jede Liste müsste nach dieser Verordnung 34 Kandidaten auf der Liste haben, oder verstehe ich das falsch.