Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Bei uns im Betrieb gab es bis vor kurzem eine lokale BV-Brauchtum, darin war festgehalten das der Faschingsdienstag ein halber Arbeitstag ist und die AN für den Rest des Tages freigestellt werden.

Nun haben wir eine neue GBV-Arbeitszeit in der steht, dass alle alten geschlossenen lokalen BV's zur Arbeitszeit ihre Gültigkeit verlieren und neu geschlossen werden müssen. Nun weigert sich der AG jedoch die BV Brauchtum zu erneuern.

Dazu meine Fragen. Ist es überhaupt zulässig, dass unsere BV-BRAUCHTUM durch die neue GBV-Arbeitszeit ausgehebelt wird? Und falls ja, was kann man in diesem Fall tun? Handelt es sich beim Faschigsdienstag um einebetriebliche Übung?

Ich freue mich über eure Hilfe.