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Eintrag in die Wahlvorschlagsliste 1 Minute zu spät

D
DWendy
Apr 2018 bearbeitet

Ein AN hat sich erst in die Wahlvorschlagsliste eingetragen als sie abgenommen werden sollte, die Zeit war eine Minute drüber. Man konnte sie ihm ja schlecht aus der Hand reißen. Ein Kollege der daneben stand, kündigte daraufhin die Anfechtung der Wahl an. Der Wahlvorstand hat einen Beschluss gefasst, dass der AN gestrichen wird. Nun geht der AN zum Anwalt.

  1. Kommt er damit durch?
  2. Kann der Wahlvorstand den Beschluss zurücknehmen?
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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

22.02.2018 um 20:06 Uhr

Und wessen Uhr ging eine Minute vor?

Aber das Problem dürfte ja sein, dass die Stützunterschriften offensichtlich vor der Eintragung auf die Liste geleistet wurden.

D
DWendy

22.02.2018 um 21:37 Uhr

Hallo kratzbürste. Die Stempeluhr im Eingangsbereich vor der auch die wand mit der vorschlagsliste hing. Die stützunterschriften wurden später gesammelt.

N
nicoline

22.02.2018 um 22:18 Uhr

DWendy mir ist gar nicht bekannt, dass es jemanden gibt, der eine Frist zur Eintragung in eine Wahlliste aussprechen kann. Wer kann mir denn da mal Nachhilfe geben

C
celestro

22.02.2018 um 22:29 Uhr

"mir ist gar nicht bekannt, dass es jemanden gibt, der eine Frist zur Eintragung in eine Wahlliste aussprechen kann. Wer kann mir denn da mal Nachhilfe geben"

Der Ersteller der Liste kann auch verfügen, das man sich eintragen darf, wenn man ein Brathähnchen-Kostüm trägt. Wer das nicht mitmacht, dem steht es frei, einen eigenen Wahlvorschlag einzureichen.

W
wdliss

23.02.2018 um 08:35 Uhr

"Der Ersteller der Liste kann auch verfügen, das man sich eintragen darf, wenn man ein Brathähnchen-Kostüm trägt." In jedem Fall steht es aber nicht dem Wahlvorstand zu zu entscheiden, was noch als Brathänchen durchgeht oder doch eher Peking-Ente ist.

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