Ein AN hat sich erst in die Wahlvorschlagsliste eingetragen als sie abgenommen werden sollte, die Zeit war eine Minute drüber. Man konnte sie ihm ja schlecht aus der Hand reißen. Ein Kollege der daneben stand, kündigte daraufhin die Anfechtung der Wahl an. Der Wahlvorstand hat einen Beschluss gefasst, dass der AN gestrichen wird. Nun geht der AN zum Anwalt.
1. Kommt er damit durch?
2. Kann der Wahlvorstand den Beschluss zurücknehmen?