Beschlussfassung für das neue Gremium
Hallo Zusammen, bei uns sind Anfang März die Wahlen. Können wir jetzt noch mit dem "alten" Gremium den Beschluss fassen, alle neu gewählten BR und Ersatzmitglieder auf ein BetrVG I -Seminar im April zu schicken??
Community-Antworten (9)
22.02.2018 um 13:22 Uhr
Warum solltet ihr das tun und für was soll das gut sein?
22.02.2018 um 13:47 Uhr
An der Beantwortung der Frage von lolium hätte ich auch Interesse.
22.02.2018 um 13:59 Uhr
Nein, könnt Ihr nicht!
22.02.2018 um 14:16 Uhr
"Nein, könnt Ihr nicht!"
KÖNNEN mit Sicherheit ... aber DÜRFEN (wenn dann) nicht.
22.02.2018 um 14:19 Uhr
warum wir das tun wollen: Wir wollen für alle Neuen möglichst zeitnah nach den Wahlen ein Inhouse Seminar organisieren. Wenn wir mit der Planung erst eine Beschlussfassung mit dem neuen Gremium abwarten geht schon mal mind. ein viertel Jahr ins Land bis alles organisiert ist. Es würde vielleicht dazu beitragen, möglichst eine frühzeitige Arbeitsfähigkeit herstellen und den Neuen hoffnungsvollerweise etwas Sicherheit für ihre BR-Arbeit mit auf den Weg geben. Die Frage nach unserer Motivation damit beantwortet? Nützt aber ja alles nichts, wenn der Beschluss nicht rechtskräftig wäre.
22.02.2018 um 14:32 Uhr
Der alte BR kann nicht für den neuen BR beschließen. Er kann aber mit dem AG verhandeln, dass er eine solche Inhouseschulung schon mal vorbereiten kann. Der neue BR wird dann den erforderlichen Beschluss fassen. Je nach Betrieb, Haltung des AG und erwartbarem Ausgang der Wahl sind solche Absprachen durchaus möglich.
22.02.2018 um 14:44 Uhr
Die Frage ist doch, ob euer AG da mitspielt. Wenn der AG damit kein Problem hat, vorher die Kosten für Inhouse Semiar zu genehmigen und er das Zeitfenster von 1 Monaten zwischen Wahl und Schulung OK findet, um ggf. die Arbeitsplanung entsprechend zu gestalten, dann sollte dem doch nichts entgegen sprechen.
22.02.2018 um 15:00 Uhr
und was macht ihr, wenn der neue Betriebsrat beschließt, dass das Seminar nicht Inhouse stattfinden soll?
22.02.2018 um 15:22 Uhr
Dann wird es sich der AG in der Zunkunft dreimal überlegen, ob er dies nochmal mitmacht. Bei uns gab es damit bis jetzt noch keine Schwierigkeiten. Aber ja, wenn man weiss, dass vielleicht die Mehrheit des BR aus neuen Mitgliedern bestehen wird und man die Strömungen nicht abschätzen kann, dann sollte man es vielleicht lassen. Aber das kann hier keiner beurteilen, ob dies so eintreffen könnte.
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