Erstellt am 21.02.2018 um 18:06 Uhr von celestro
Gegenfrage ... warum wollt Ihr überhaupt eine BV dazu abschließen ?
Erstellt am 21.02.2018 um 20:21 Uhr von AlterMann
Ich kann mir kaum einen Grund vorstellen, warum ein BR eine solche Vereinbarung schließen sollte.
Es mag ja gründe geben, die Freistellung nicht voll auszunutzen. Dann macht man das eben so. Und wenn man später doch die volle Freistellung möchte, macht man es eben wieder anders. Aber warum sich per BV binden???
Erstellt am 21.02.2018 um 21:37 Uhr von celestro
"Es mag ja gründe geben, die Freistellung nicht voll auszunutzen."
Wenn ein Recht auf eine volle Freistellung besteht, sollte der BR dies auch ausnutzen. Natürlich gerne als 2 mal 1/2 oder 3 Personen zu je 1/3. Aber eine Person z.B. nur 80% wäre ggf. sogar eine Pflichtverletzung.
Erstellt am 22.02.2018 um 07:53 Uhr von Krambambuli
Per BV die Rechte des BR einschränken - ein abwägiger Gedanke, der doch dem § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG widerspricht.
Erstellt am 22.02.2018 um 09:25 Uhr von celestro
stand das Wort "verringerte" schon die ganze Zeit im Eingangspost ? Das ist natürlich nicht in Ordnung. Und BVen sind den MA bekannt zu machen. Also ich würde eine rechtlich sehr zweifelhafte Sache a) gar nicht machen und b) wenn ich es machen würde, dann bestimmt nicht schriftlich und mit Unterschrift (Beschluss im Protokoll).
Das wäre eine unglaubliche Dummheit.