Erstellt am 16.02.2018 um 23:19 Uhr von alterMann
Hallo Marco,
ich bin nicht allwissend. Ich sehe aber keine Vorschrift, aus der Du das begründen könntest.
Hoffe für Dich, dass andere da mehr wissen.
Erstellt am 17.02.2018 um 08:17 Uhr von Krambambuli
Könnte sich bestenfalls aus einem Tarifvertrag ergeben.
Die Frage ist auch, was im Bezug auf die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
Erstellt am 17.02.2018 um 12:14 Uhr von BRHamburg
Bist du BR Mitglied? Dann stehen dir die Zulagen zu, weil du nicht benachrichtigt werden darfst. Dafür darf es aber keine andere offensichtliche Begründung ( z.B Ärztliches Attest zur Schichtbefreiung) geben.
Erstellt am 17.02.2018 um 13:33 Uhr von BrauseBär
Guckst du einmal hier: BAG Urt. v. 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 und BAG Urt. v. 24.03.2010 - 10 AZR 152/09