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Schichtzulagen

P
peprichter3
Feb 2018 bearbeitet

Hallo! Ich soll ab sofort von der Schicht runter. Ohne mein Einverständnis. Stimmt es das mir noch sechs Monate die Schichtzulagen gezahlt werden müssen? Gruß Marco

45704

Community-Antworten (4)

A
AlterMann

17.02.2018 um 00:19 Uhr

Hallo Marco, ich bin nicht allwissend. Ich sehe aber keine Vorschrift, aus der Du das begründen könntest. Hoffe für Dich, dass andere da mehr wissen.

K
krambambuli

17.02.2018 um 09:17 Uhr

Könnte sich bestenfalls aus einem Tarifvertrag ergeben. Die Frage ist auch, was im Bezug auf die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.

B
BRHamburg

17.02.2018 um 13:14 Uhr

Bist du BR Mitglied? Dann stehen dir die Zulagen zu, weil du nicht benachrichtigt werden darfst. Dafür darf es aber keine andere offensichtliche Begründung ( z.B Ärztliches Attest zur Schichtbefreiung) geben.

B
BrauseBär

17.02.2018 um 14:33 Uhr

Guckst du einmal hier: BAG Urt. v. 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 und BAG Urt. v. 24.03.2010 - 10 AZR 152/09

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