Schichtzulagen
Hallo! Ich soll ab sofort von der Schicht runter. Ohne mein Einverständnis. Stimmt es das mir noch sechs Monate die Schichtzulagen gezahlt werden müssen? Gruß Marco
Community-Antworten (4)
17.02.2018 um 00:19 Uhr
Hallo Marco, ich bin nicht allwissend. Ich sehe aber keine Vorschrift, aus der Du das begründen könntest. Hoffe für Dich, dass andere da mehr wissen.
17.02.2018 um 09:17 Uhr
Könnte sich bestenfalls aus einem Tarifvertrag ergeben. Die Frage ist auch, was im Bezug auf die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.
17.02.2018 um 13:14 Uhr
Bist du BR Mitglied? Dann stehen dir die Zulagen zu, weil du nicht benachrichtigt werden darfst. Dafür darf es aber keine andere offensichtliche Begründung ( z.B Ärztliches Attest zur Schichtbefreiung) geben.
17.02.2018 um 14:33 Uhr
Guckst du einmal hier: BAG Urt. v. 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 und BAG Urt. v. 24.03.2010 - 10 AZR 152/09
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