Erstellt am 16.02.2018 um 13:54 Uhr von Pjöööng
Ja! Aus diesem Grunde ist sie sicher nicht ungültig!
Erstellt am 16.02.2018 um 14:07 Uhr von nicoline
Hmmmmm,
Frage:Ist die Liste ungültig?
Antwort:Ja! Aus diesem Grunde ist sie sicher nicht ungültig!
?????
Erstellt am 16.02.2018 um 14:39 Uhr von Lost soul
Die Antwort ist mir nicht klar ?
Ist die Liste nun ungültig?
Bitte mit Entsprechender Begründung
Erstellt am 16.02.2018 um 14:57 Uhr von Pjöööng
Change /Ja/Nein/ -all
Die Liste ist nicht ungültig! Der Bewerber hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung das passive Wahlrecht.
Erstellt am 16.02.2018 um 19:29 Uhr von celestro
"Die Liste ist nicht ungültig! Der Bewerber hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung das passive Wahlrecht."
Die Liste wurde noch nicht eingereicht. Wenn der WV die Liste erst später zu Gesicht bekommt, wird selbiger die Liste ggf. unter den neuen Gesichtspunkten prüfen. Demnach wäre dann jemand OHNE passives Wahlrecht auf der Liste.
Würde das nicht die Ungültigkeit der Liste zur Folge haben ?
Erstellt am 17.02.2018 um 08:22 Uhr von Krambambuli
Was ist schon ein mündlicher Aufhebungsvertrag! Wer weiss, was er da zugesagt hat. Vielleicht unterschreibt er die schriftliche Version ja auch gar nicht.
Erstellt am 17.02.2018 um 13:40 Uhr von BrauseBär
@celestro
"Demnach wäre dann jemand OHNE passives Wahlrecht auf der Liste."
Und? Da können auch Hundert draufstehen, ohne eine Wählerliste ungültig zu machen (Leiharbeiter u. sonstige).
Erstellt am 17.02.2018 um 14:04 Uhr von celestro
"ohne eine Wählerliste ungültig zu machen (Leiharbeiter u. sonstige)."
Wer redet hier von "Wählerliste" ?