Erstellt am 16.02.2018 um 12:35 Uhr von Hottie
Hast du eine Schwerbehinderung? Wenn ja gibt es Sonderregelungen.
Hoffentlich kann jemand hier die Rechtslage zu einer Versetzung erklären. Der Betriebsrat muss es genehmigen. Auch sollte normalerweise die neue Stelle (die sie dich anbieten) ausgeschrieben werden, damit sich interne sich darauf bewerben können.
Erstellt am 16.02.2018 um 13:00 Uhr von hansimglueck
Die Frage ist, was arbeitsvertraglich vereinbart ist (Tätigkeiten ).
Wenn der BR den Schlaf der Gerechten schläft, wird er sich wohl nicht darum kümmern, ob eine Versetzung im Sinne § 95 Abs 3 BetrVG vorliegt und er nach § 99 BetrVG gehört werden müsste.
Erstellt am 17.02.2018 um 21:39 Uhr von engländer
Kann ich die Versetzung verweigern, da dem BR nichts vorliegt. Der AG muss ja rechtzeitig mit Vorlage der benötigten Unterlagen doch einen Antrag stellen, wenn ich mich nicht irre.