Freistellung
Hallo. Vor der BR Wahl hat unsere Wahlvorstand festgestellt, das im Unternehmen 220 MA sind. Der BRV wird ja freigestellt. Würde er auch Gehalt bekommen? Muss er noch Karte Stempeln?
Community-Antworten (2)
16.02.2018 um 09:25 Uhr
Wer freigestellt wird ist erst mal zu beraten und dann zu entscheiden. Gehaltlich darf man nicht benachteiligt werden. Bei Zuschlägen ist aber zu beachten das ggf steuerliche Begünstigungen nicht ausgeglichen werden müssen
16.02.2018 um 09:47 Uhr
Auf deine zweite Frage, ich denke mal mit Karte stempeln ist die Zeiterfassung gemeint. Ja auch das muss er weiterhin tun.
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