Erstellt am 15.02.2018 um 08:34 Uhr von takkus
Nur mal so: fragst Du als BR oder als NichtBR?
Erstellt am 15.02.2018 um 08:38 Uhr von Sonne123
Erstellt am 15.02.2018 um 08:45 Uhr von takkus
Dann solltest Du Dein Grundwerkzeug, das Betriebsverfassungsgesetz, zumindest in groben Auszügen kennen. § 23, § 24
Erstellt am 15.02.2018 um 09:19 Uhr von Sonne123
Die sind mir bewusst, aber das Mitglied sieht, es nicht als Verletzung an. Er meint er ist im Recht. Daher wollte ich wissen ob es noch einen anderen Weg gibt.
Erstellt am 15.02.2018 um 09:27 Uhr von wdliss
Einen anderen Weg ausser dem gesetzlichen? Bei der Mafia anfragen vielleicht
Erstellt am 15.02.2018 um 09:39 Uhr von nelchen
Ihr als Betriebsrat habt kein Recht zu irgendwelchen Maßnahmen gegenüber Euren BR´s! Vielleicht ist es ja aber auch kein "Alleingang". Was hat er denn getätigt?
Erstellt am 15.02.2018 um 13:09 Uhr von alterMann
Wenn der BR sich in einer wichtigen Sache im Recht sieht, und der Rest-BR teilt seine Meinung nicht, dann
- könnte man in rechtlichen Dingen beide Seite nach den Rechtsgrundlagen für ihre Meinung fragen. Vielleicht eraqrbeitet man sogar anhand der Kommentare ein gemeinsames Referat für die nächste Sitzung.
- könnte man gemeinsam überlegen, mit welchem Verhalten seiner Mitglieder der BR den größten Erfolg erwarten kann. Dieses Verhalten sollte man verabreden.
- könnte man das BRM auf eine Schulung schicken, damit er das Thema dort erörtern und klüger zurück kehren kann.
- könnte man es einfach aushalten. Solch ein Verhalten ist oft ein Machtkampf, und da gehören mindestens zwei dazu. Merke: Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das einem hingehalten wird.
Aber was auch immer vorgefallen ist: DSer BR kann kein Mitglied beurlauben oder freistellen.