Beurlaubung eines BRs - kann sich ein BR-Mitglied beurlauben lassen oder muss er gleich zurücktreten?
Kann sich ein BR-Mitglied beurlauben lassen oder muss er gleich zurücktreten?
Community-Antworten (14)
31.07.2006 um 22:08 Uhr
warum will er sich denn beurlauben lassen?
31.07.2006 um 22:46 Uhr
Aus Gründen der momentanen Befangenheit. Aufgrund einer Schwangerschaftsvertretung für die Chefsekretärin bekommt der Kollege zu viele Internas zu hören.
31.07.2006 um 23:56 Uhr
beurlauben geht nicht. Entweder ist er Betriebsrat oder nicht. Wer beanstandet denn, dass er "zuviele Internas" zu hören bekommt, er selbst, oder der AG? Solch einen Informant hätten wir mit Handkuss gerne im BR!
01.08.2006 um 00:17 Uhr
Der Widerstand kommt aus dem BR selbst. Unser BAB (Betriebsrats-Abwehr-Beauftragter) ist der Auffassung, dass der Kollege nicht mehr neutral urteilen kann, also befangen ist und von den Kollegen deshalb nicht mehr "für Ernst" genommen wird. Da der Kollege aber keinen neuen Arbeitsvertrag für diese Stelle bekommen hat und keiner weiss, wie lange er diesen "job" zu erledigen hat, ist ein Rücktritt eher als "risiko-behaftet" zu beurteilen. Ferner ist diese "Vertretung" der Kollegin mit umfangreichen Aufgaben verbunden, die nicht immer zugunsten der Angestellten ausfallen. Verzwickte Angelegenheit. Zurücktreten möchte er aufgrund dieses unklaren Sachverhalts natürlich nicht.
01.08.2006 um 00:22 Uhr
Panadero,
in wie vielen Sitzungen hat denn dieser Kollege seine "Befangenheit" schon testen können?
01.08.2006 um 00:32 Uhr
Es gab erst eine Sitzung. Unser BAB fordert seitdem die Beurlaubung des betroffenen Kollegen. Der BR insgesamt ist der Meinung, dass es dafür keine Veranlassung gibt, bis ein neuer Arbeitsvertrag / Änderungskündigung ausgesprochen wird. Wer ist im Recht?????? Der Kollege trifft weder Personalentscheidungen noch ist er in einer sonstigen Führungsposition. Warum sollte er zurücktreten müssen??
01.08.2006 um 00:50 Uhr
Panadero, so in etwa habe ich mir die Situation auch vorgestellt (1 Sitzung)!
Ich sehe übrigens keinen einzigen Grund, warum dieser Kollege gezwungen sein sollte, sein Mandat niederlegen zu müssen. Auch verstehe ich nicht, dass ein ev. "neuer Arbeitsvertrag / Änderungskündigung" in Euren Überlegungen überhaupt eine Rolle spielt. Ist doch völliger Humbug! Oder sollen konsequenterweise die Eigenschaften als wahlberechtigter AN aberkannt werden = ChefsekretärIn ist ltd. Ang.?
P.S. Was diesen "BAB" betrifft, handelt sich hier doch hoffentlich um einen Scherz, oder?
01.08.2006 um 00:56 Uhr
I am so sorry!!!!!!!!!!! Den gibt es wirklich... Das schlimme ist, dass die wirklich wichtigen Dinge immer häufiger in den Hintergrund geraten. Eigentlich sollte er sein Mandat niederlegen... Wollte mich nur rückversichern, die ganze Aktion ist der reinste Hohn... :-) Unser BAB hat also definitiv keine Chance, den Kollegen abzusägen????????? Unser BAB war Vorsitzender und ist entmachtet worden, das schmeckt ihm natürlich nicht.... Jetzt tut er alles dafür, die reguläre Arbeit so schwierig wie möglich zu machen...
01.08.2006 um 01:06 Uhr
Pandero, was um himmelswillen ist ein Betriebsrat- Abwehr -Beauftragter und was macht er? Anscheinend ist er ja Mitglied des BR? Nennst Du ihn so, weil er Vertrauter des AG ist? Oder habt Ihr ihn tatsächlich gewählt???? Kann doch wirklich nur ein schlechter Scherz sein?? %-)
01.08.2006 um 01:09 Uhr
Zum Thema Internas. Ich denke, wenn damit einer ein Problem damit haben sollte, dann der AG. Aber gerade dieser hat wissentlich einen Betriebsrat als Vertretung der Position eingesetzt.
Wenn also der AG keine Bedenken hat, warum sollte es der Betriebsrat.
Hinzu kommt, es soll Leute geben, die Arbeit und Amt durchaus voneinander trennen können.
01.08.2006 um 01:22 Uhr
"Unser BAB hat also definitiv keine Chance, den Kollegen abzusägen?????????"
Nein NEIN !
01.08.2006 um 10:02 Uhr
Mal noch was zum Thema...in meinen Augen liegt eine Versetzung vor, da über 4 Wochen Dauer. Oder habt Ihrs über eine Abordnung gemacht? Müsste der Kollege Chefsekretärin nicht auch mehr Geld bekommen??
01.08.2006 um 10:06 Uhr
BAB =mir bisher geläufig sind Bundesautobahn, Betriebsabrechnungsbogen und jetzt, am 01.08.06 (Rechtzeitig zur Rechtschreibreform) auch noch diese Bedeutung!
01.08.2006 um 21:56 Uhr
Ihr Lieben, vielen Dank für die Hinweise. Kollege Chefsekretärin hat den Posten tatsächlich bis auf weiteres übnernommen und bekommt auch mehr Geld. Zunächst auf außdrücklichen Wunsch des AG. Inzwischen sieht der AG die Situation etwas kritischer. Unser "BAB" -lach- war lange Zeit 1. Vors. und wurde dann gekippt - nun ist er generell gegen alles und jeden und müsste eigentlich dringend ausgeschlossen werden. Er ist nicht wirklich Vertrauter des AG, aber Prinzipienreiter und zieht sich gerne an Eventualitäten und anderen Kleinigkeiten hoch - schlimm genug, wo wir wahrlich alle genung wichtige Dinge zu erledigen haben.
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