Erstellt am 14.02.2018 um 10:11 Uhr von Columbus1
Gibt es einen Beschluss dazu?
Erstellt am 14.02.2018 um 18:40 Uhr von basilica
Erst einmal die Argumente des AG prüfen:
Großen Firmen können mehr Schulungskosten zugemutet werden als kleinen.
U.U. kann der AG z.B. auf wahl-erfahrene Mitarbeiter verweisen, die anstelle unerfahrener in den Wahlvorstand berufen werden könnten.
Wer schon mal eine Wahl organisiert hat, weiß wie der Hase läuft und braucht nicht das teure 5-Tage-Seminar. Seminar ist dann entbehrlich bzw. es reicht ein preiswerteres Auffrischungsseminar.
Wenn Ihr Euch sicher seid, daß Ihr das Seminar benötigt und Ihr den Anspruch habt: einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Reagiert der AG auch dann nicht: Zwangsvollstreckung (um z.B. die von Euch vorgestreckten Seminarkosten zurückzuerhalten).