Erstellt am 13.02.2018 um 08:55 Uhr von Krambambuli
Der BRV kann da jedenfalls nichts entscheiden. Wie du deine BR - Arbeit organisieren kannst. Ist dein Problem.
Die Frage wäre, ob es bei euch soetwas wie Regelungen über Home-Office gibt oder nicht.
Erstellt am 13.02.2018 um 18:36 Uhr von paula
Wenn es das nicht als Standard gibt muss dir der AG von zu Hause keinen Account schaffen. Oder willst Du im Betrieb Deine BR Arbeit machen. M.E. gehört sie da auch hin, aber das ist eben meine ganz persönliche Meinung
Erstellt am 13.02.2018 um 22:57 Uhr von basilica
Ob Dein Baby Dich an der BR-Arbeit hindert oder nicht, entscheidest Du (bzw. Dein Baby, Schreihälse können in einer BR-Sitzung schon störend sein). Im Fitting (§ 25 BetrVG Rn 17) heißt es jedenfalls:
"Eine zeitweilige Verhinderung liegt auch vor, wenn ein in Elternzeit befindliches BRMitgl. aus persönlichen Gründen keine BRArbeit verrichten will (...). Ist es dagegen zur Wahrnehmung seines Amtes bereit, bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit keine zeitweilige Verhinderung (BAG 25. 5. 05 NZA 05, 1002)."
Wenn Du dem BR-Vorsitzenden anzeigst, daß Du trotz Elternzeit mitarbeiten kannst und möchtest, dann muß er Dich zu den Sitzungen laden.
Das Problem mit dem E-Mail-account ist da mE zweitrangig. Zur Not richtest Du Dir ein eigenes neues E-Mail-Konto ein, das Du nur für BR nutzt. Bei protonmail.com ist das zB kostenfrei möglich, und die Daten liegen dort verschlüsselt auf dem sever. Der BRV sollte seinen Verteiler entsprechend einrichten können.
Erstellt am 14.02.2018 um 00:09 Uhr von ganther
"Bei protonmail.com ist das zB kostenfrei möglich, und die Daten liegen dort verschlüsselt auf dem sever. Der BRV sollte seinen Verteiler entsprechend einrichten können. "
verschlüsselt oder nicht.... auf einem firmenfremden Server haben BR-Daten, am Besten noch mit personenbezogenen Daten von Mitarbeiter NICHTS verloren!
Erstellt am 15.02.2018 um 19:30 Uhr von basilica
wer sagt das?
"Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Rechners hat der Betriebsrat selbst zu sorgen"
BAG · Beschluss vom 18. Juli 2012 · Az. 7 ABR 23/11
bzw.
"Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen."
LAG Berlin-Brandenburg · Beschluss vom 4. März 2011 · Az. 10 TaBV 1984/10
Vom Grundsatz her hat der AG den spezifischen Umständen entsprechend offenbar den BR-Mitgliedern E-Mail-Konten freizuschalten:
"Der Arbeitgeber wird verpflichtet, allen ordentlichen Mitgliedern des Betriebsrats externe E-Mail-Adressen einzurichten."
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 14.7.2010, 7 ABR 80/08
Wenn der AG dieser Verpflichtung aber nicht nachkommt, ist die zweitbeste Lösung mE hinreichend sicher. Der Datenschutz hat in einem vernünftigen Verhältnis zur Schützenswürdigkeit der Daten zu stehen (§ 9 Satz 2 BDSG). Die Tagesordnung für eine BR-Sitzung dürfte bei protonmail.com und vergleichbaren servern hinreichend sicher vor fremdem Zugriff sein. Da werden schließlich nicht die Bankverbindungen der Kollegen oder ähnlich brisante Daten transferiert.