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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

und noch Mal WVL: Art der Beschäftigung "Betriebsratsvorsitzender" ok?

Q
Quarks
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag, darf ich in der Wahlvorschlagsliste als Art der Beschäftigung (freigestellter) "Betriebsratsvorsitzender" angeben (statt z.B. Feinmechanikermeister) oder verstößt das gegen eine Regel, weil BR ja ein Ehrenamt und keine Beschäftigung ist, für die man angestellt wurde?

Ich würde mich über fundierte Antworten freuen!

Grüße Quarks

74303

Community-Antworten (3)

N
Nordling

09.02.2018 um 08:35 Uhr

Die Berufsangabe soll nur der eindeutigen Identifizierung bei gleichen Namen dienen. Der Eintrag „Betriebsratsvorsitzender“ ist in meinen Augen mehr als deutlich denn den gibt immer nur einmal in einem Betrieb. Zudem ist diese Berufsangabe kein wesentlicher Verstoß (siehe Fitting WO § 6 RN 9) der eine Wahlanfechtung rechtfertigt. Wir werden es auch so machen weil BRV und Stelli eindeutiger sind als Schlosser XXX und Elektriker YYY

K
krambambuli

09.02.2018 um 08:59 Uhr

Was soll man auch schreiben, wenn der BRV vielleicht schon mehrere Jahre freigestellt ist .......

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