Erstellt am 08.02.2018 um 20:00 Uhr von Pjöööng
https://www.betriebsrat.com/br-forum/105089/beschaeftigungsart-betriebsrat
Erstellt am 09.02.2018 um 07:35 Uhr von Nordling
Die Berufsangabe soll nur der eindeutigen Identifizierung bei gleichen Namen dienen. Der Eintrag „Betriebsratsvorsitzender“ ist in meinen Augen mehr als deutlich denn den gibt immer nur einmal in einem Betrieb. Zudem ist diese Berufsangabe kein wesentlicher Verstoß (siehe Fitting WO § 6 RN 9) der eine Wahlanfechtung rechtfertigt. Wir werden es auch so machen weil BRV und Stelli eindeutiger sind als Schlosser XXX und Elektriker YYY
Erstellt am 09.02.2018 um 07:59 Uhr von Krambambuli
Was soll man auch schreiben, wenn der BRV vielleicht schon mehrere Jahre freigestellt ist .......