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10 Schichten

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12%John
Feb 2018 bearbeitet

Gibt es eine Obergrenze für Schichtdienste im Pflegedienst? Ich arbeite in eine interdisziplinierten Notaufnahme. Mittlerweile arbeiten wir in neun verschiedenen Schichten innerhalb 24 h: F, A5, H, S1, Z1, S, S1, S2, A4N und N. Jetzt soll nochmal eine hinzukommen. Ist das überhaupt zulässig?

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Community-Antworten (2)

G
Galaxy

08.02.2018 um 08:50 Uhr

Arbeitszeiten unterliegen der Mitbestimmung und wenn der BR diese "freigibt" dann sind diese natürlich zulässig. Selbstverständlich muss z.B. das ArbZtg beachtet werden und der Dienstplanverantwortliche sollte darauf achten, dass die verschiedenen "Schichten" gleichmäßig verteilt sind. Dieses kann auch der BR "überwachen", letztendlich muss er ja den Dienstplan genehmigen insofern gibt es durchaus Handlungsmöglichkeiten.

Gruß Galaxy

N
nicoline

08.02.2018 um 13:41 Uhr

12%John Ich gehe mal davon aus, dass mit diesen Kürzeln F, A5, H, S1, Z1, S, S1, S2, A4N und N Beginn und Ende der Arbeitszeiten im Dienstplan hinterlegt werden. Gibt es eine Obergrenze für Schichtdienste im Pflegedienst? Darauf müsste die Antwort lauten: gesetzlich nicht, tariflich eventuell ist mir aber nicht bekannt.

Jetzt soll nochmal eine hinzukommen. Ist das überhaupt zulässig? Hier schließe ich mich Galaxy an. Wir haben allerdings die Erfahrung gemacht, je mehr unterschiedliche Arbeitszeiten in einer Abteilung vorhanden sind, desto mehr kann auch auf die Bedürfnisse bzgl. Arbeitszeit der Beschäftigten eingegangen werden. Vielfalt muss nicht unbedingt schlecht sein.

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