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Versetzung oder nicht?

P
panhead
Feb 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde, in einem Pflegeheim ist ein Hausmeister mit 40h/Woche angestellt.Durch einen Wasserschaden ( Reparaturdauer ca. 5 Monate) sind jetzt 1/3 weniger Patienten im Haus. Deshalb soll der Hausmeister für 4,5h/Woche Arbeiten in einem Kindergarten übernehmen, der ca. 10 Kilometer entfernt. Er kann den Dienstwagen für die Fahrt benutzen. Ist das eine Versetzung und damit Mitbestimmungspflichtig? Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

06.02.2018 um 10:32 Uhr

Ändern sich die Umstände wesentlich, unter der die Tätigkeiten zu leisten sind (§ 95.3 BetrVG)? Aus der Ferne betrachtet scheint dies so zu sein - also Versetzung.

E
Erbsenzähler

06.02.2018 um 12:59 Uhr

Was steht dazu im Arbeitsvertrag???

P
Pickel

06.02.2018 um 23:10 Uhr

Hör nicht auf hansimGlück.

Fakt ist, dass der Hausmeister weiterhin Hausmeistertätigkeiten übernimmt. Recht sicher ist auch, dass Fahrten von A nach B Schon immer zu seinen Aufgaben gehörten. Wenn er jetzt zu ca. 10% seiner Wochenarbeitszeit gleichartige Aufgaben an anderer Stelle erfüllt, ist recht sicher eben NICHT davon auszugehen, dass sich die Umstände erheblich verändert hätten.

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