Erstellt am 05.02.2018 um 09:31 Uhr von Krambambuli
Du weißt nicht auf welcher Liste du stehst? Das kann ja wohl nicht sein. Natürlich auf der, auf der du eingetragen warst.
Und vielleicht siehst du das zu blauäugig. Vielleicht hatte das vorzeitige Abschließen der Liste genau das Ziel, jemanden auszuschließen. Und wenn derjenige dann mit einer eigenen Liste kommt - so ist das Spiel.
Hoffen wir, dass du auf der 1.Liste weit genug oben stehst - sonst hast du wo möglich Pech gehabt.
Erstellt am 05.02.2018 um 09:35 Uhr von ata1704
Naja, in dem Moment in dem die zweite Liste eingereicht wurde, wurde die zweite Liste anscheinend in 3 weitere aufgespalten. Ich verstehe halt nicht warum die alle noch den Kindergarten mitmachen...
Und der vorzeitige Abschluss hatte meiner Meinung nach nicht den Sinn. Der Mitarbeiter um den es geht ist ein No-Name und hätte wahrscheinlich genauso wie ich kaum Chancen gehabt in den Rat zu kommen.
Mich interessiert halt nur ob ich das ganze irgendwie kippen kann. Weil mit rechten Dingen geht es hier ja eindeutig nicht zu.
Erstellt am 05.02.2018 um 09:56 Uhr von Krambambuli
Was vor dem Zeitpunkt geschieht, bevor die Liste oder Listen beim Wahlvorstand eingehen, sei zunächst dahin gestellt.
Da wird es eher schwierig, Fehler (z.B. bei den Stützunterschriften) nachzuweisen.
Meist kann man bei näherer Betrachtung nur sagen "dumm gelaufen".
Du musst dich auch von dem Gedanken verabschieden, dass man Personenwahl durch eine Vorababmachung als gesetzt annehmen kann. Das BetrVG sieht nun mal beide Wahlverfahren vor und macht dies allein davon abhängig, wie viele Wahlvorschläge eingereicht werden.
Auch der über Listenwahl gewählte BR kann gute Arbeit leisten. Warte es einfach ab.
Erstellt am 05.02.2018 um 09:57 Uhr von Pjöööng
Natürlich ist das alles mit rechten Dingen zugegangen! Genau so sieht es die WO vor!
Was Ihr vorhabt, bzw. wünscht, ist eine Wahlmanipulation.
Zitat (Krambambuli):
"Du weißt nicht auf welcher Liste du stehst? Das kann ja wohl nicht sein. Natürlich auf der, auf der du eingetragen warst. "
Wenn man sich mal nur ein bisschen mit der Wahlordnung befasst hat, dann sollte man wissen dass das sehr wohl sein kann. Kommt zwar sicherlich nicht häufig vor, ist aber völlig WO-konform.
Erstellt am 05.02.2018 um 10:49 Uhr von Tulpe
Wen ich richtig gelesen habe, bitte korrigieren mich dann wurde Deine Liste geteilt?? Das geht nur mit Deiner Unterschrift ansonsten ist die Liste ungültig.
Du musst beim Eintragen in die Liste es mit deiner Unterschrift bestätigen.
Erstellt am 05.02.2018 um 10:57 Uhr von ata1704
Also es wird immer schlimmer... :D
Wie ich jetzt erfahren habe, geht es wohl darum das jemand neues Betriebsratchef geworden wäre. Den vielen alteingesessenen gefällt das natürlich nicht.
Deswegen hatten wie gesagt schon die zwei Personen zusammnen eine Liste gemacht.
Der der normal wohl der neuen Chef geworden wäre, hat dann auch eine Liste gemacht, weil der ganze Schabernack wohl von der aktuellen Chefin ausgeht, die ihren Posten behalten will. Die hat aktuell noch die Liste, die mal die ürsprüngliche war und auf der ich wohl jetzt drauf stehe. Auf der will ich aber ganz sicher nicht stehen. Zumindest nicht nach den Änderungen die da vorgenommen wurden und mit der Person, die da jetzt an der Spitze steht.
Also habe ich das richtig verstanden, dass mit dem Austritt einiger Personen aus der eigtl. Liste ich die erst wieder hätte bestätigen müssen und ansonsten ist sie ungültig?
Erstellt am 05.02.2018 um 11:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (Tulpe):
"Wen ich richtig gelesen habe, bitte korrigieren mich dann wurde Deine Liste geteilt?? Das geht nur mit Deiner Unterschrift ansonsten ist die Liste ungültig."
Das ist so sicherlich nicht richtig!
ata1704, Deine Schilderung ist äußerst unklar und es ist danach nicht möglich zu beurteilen was passiert ist und ob das alles so rechtens ist. Möglicherweise sind hier rechtliche Fehler gemacht worden, aber es ist durchaus möglich dass das alles noch im rechtlichen Rahmen ist.
Erstellt am 05.02.2018 um 20:34 Uhr von celestro
@ata1704
Du stehst auf der Liste, auf der Du Dich eingetragen hast. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Du am Ende überhaupt noch gewählt werden kannst. Denn wenn sich die Personenwahlliste in mehrere aufgespalten hat, könnte die Liste mit Dir drauf im schlimmsten Fall total im Eimer sein.
Das kann Die aber anhand Deiner Beschreibung niemand sagen.
Erstellt am 06.02.2018 um 11:00 Uhr von enigmahtika
"Der der normal wohl der neuen Chef geworden wäre, hat dann auch eine Liste gemacht, weil der ganze Schabernack wohl von der aktuellen Chefin ausgeht, die ihren Posten behalten will"
Ihr wisst schon vor der konstituierenden Sitzung bzw. sogar schon vor der Wahl, wer Betriebsratsvorsitzender wird, egal, wie die zukünftige Zusammensetzung aussieht? DAS halte ich für Schmu!
Erstellt am 06.02.2018 um 16:42 Uhr von Niemand
Wenn ein Kandidat, der auf der ersten Liste stand, auch noch auf einer zweiten Liste auftaucht, dann wird der Kandidat vo Wahlvorstand gefragt, auf welcher Liste er denn nun kandidieren möchte. Er wird dann von der anderen Liste gestrichen. Wie ich es verstanden habe ist die erste Liste, eine Liste die von der Gewerkschaft gestützt wird, und braucht von daher keine Stützunterschriften.
Jetzt kommt es halt darauf an, auf welcher Position man auf der Liste steht, ob man eine Chance hat in den Betriebsrat gewählt zu werden.