Zusatzurlaub bei Schwerbehinderteneigenschaft
Schwerbehinderter Mitarbeiter arbeitet 5 Tage die Woche.Er arbeitet Teilzeit, ist jede 3 Woche Zuhause. Bei einer Schwerbehinderung von mind. GdB von 50 hat man 5 Tage Zusatzurlaub. Hat dieser Teilzeit-Mitarbeiter auch 5 Tage Zusatz-Urlaub, oder nur Anteilig?
Community-Antworten (1)
05.02.2018 um 11:35 Uhr
Bemessung des Zusatzurlaubs: Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er zum Beispiel an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf zum Beispiel 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z.B. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt. Einen Zusatzurlaub von bis zu 3 Arbeitstagen kann in einzelnen Bundesländern im öffentlichen Dienst, zum Beispiel in Hessen und Baden-Württemberg, auch behinderten Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 gewährt werden.
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