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Schwerbehindertenvertretung hält sich nicht an Schweigepflicht

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Marlies_123
Jul 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere SBV ist gleichzeitig die einzige Personalsachbearbeiterin im Unternehmen, sie ist keine leitende Angestellte, sie hat auch keine Weisungsbefugnisse. Sie ist aber das Sprachrohr des Chefs in allen personellen Angelegenen (Übermittlung von Anhörungen an BR, sie unterschreibt auch Kündigungen etc.). Problem ist: sie sitzt in allen BR-Sitzungen und hört und redet mit - das ist grundsätzlich das Recht der SBV, soweit klar. Aber immer wieder erfährt der BR, dass sie Dinge die besprochen wurden, nach draussen trägt und weitergibt wer im BR was gesagt hat. Wir sind auch sicher, dass sie der GF Informationen zuträgt. Was haben wir als BR für Möglichkeiten? Kann sie von den BR-Sitzungen ausgeschlossen werden? Können wir Sie des Amtes entheben lassen? Die Vertretung der SBV ist in Elternzeit, kann nicht nachrucken. Danke Marlies

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Community-Antworten (5)

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krambambuli

02.02.2018 um 12:28 Uhr

Habt ihr denn das Thema schon einmal offen mit ihr diskutiert?

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ickederdicke

02.02.2018 um 15:44 Uhr

Abwahl der SBV

Kann die SBV ihres „Amtes enthoben“ werden, wenn die schwerbehinderten Mitarbeiter mit ihrer Arbeit nicht zufrieden sind?

Die Abwahl einer Schwerbehindertenvertretung ist nur in Fällen der gröbsten Amtspflichtverletzung möglich (§ 177 NEU, ALT 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX), z. B. bei Verletzung der Schweigepflicht, Diffamierungen, Annahme von Vergünstigungen und bei allgemeinen Straftatbeständen. Für die Entfernung der Schwerbehindertenvertretung aus ihrem Amt ist ein Antrag nötig, der von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle befürwortet werden muss. Der Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes entscheidet über diesen Antrag. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Schwerbehindertenvertretung im Amt.

Mangelndes Engagement der SBV oder eine Aufgabenerfüllung, die nicht im Sinne eines Einzelnen ist, stellt keinen Grund für eine „Amtsenthebung“ dar! (QUELLE: www.integrationsaemter.de) Es muss auch nachweisbar sein...

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Martina1958

24.07.2020 um 12:04 Uhr

Das Problem ist, dass unsere SBV sich seit Monaten weigert, einen Stellvertreter wählen zu lassen. Sie selbst ist durch ständige Erkrankungen + Urlaub oft wochenlang nicht am Standort. Sie wurde schon vom Arbeitgeber aufgefordert, endlich die notwendigen Schritte einzuleiten (seit Februar d.J.), aber sie beruft sich auf ihre eigene Entscheidungsfreiheit. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR ist nicht gegeben, da sie sich weder mit diesem austauscht, noch an Besprechungen des Personalausschusses oder des Betriebsausschusses teilnimmt. Informationen in den wöchentlichen BR Sitzungen zum Thema SBV, was auf ihren Wunsch hin ein eigener Tagesordnungspunkt ist, kommen auch seit mindestens 1 Jahr keine. Für unsere MA ist dies ein unhaltbarer Zustand, aber es will kein Kollege den 1. Schritt machen und eine Amtsenthebung anstoßen. Kann dieses Verhalten noch mit "mangelndem Engagement" betitelt werden? Nach eigener Aussage würde sie den Betrieb auch gern verlassen, wenn man ihr nur genügend Abfindung zahlt.

C
celestro

25.07.2020 um 01:20 Uhr

"sie unterschreibt auch Kündigungen etc."

Also wenn Sie keine leitende Angestellte ist, aber Kündigungen unterschreibt, dann sind mMn die Kündigungen unwirksam. Oder verstehe ich da etwas falsch?

W
wdliss

27.07.2020 um 09:29 Uhr

Ob du da nach über 2 Jahren noch eine Antwort bekommst ...

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