Erstellt am 01.02.2018 um 19:32 Uhr von Handel2016
Bewerber können sich selbst stützen mit der Unterschrift, so wie man sich auch selber wählen darf.
Erstellt am 01.02.2018 um 19:42 Uhr von solotele
Auch der Listenvertreter/Listenführer?
Erstellt am 01.02.2018 um 19:47 Uhr von nicoline
Ja, auch der, ist ja auch Bewerber.
Erstellt am 01.02.2018 um 20:10 Uhr von Handel2016
Im Netz sind viele Tolle Berichte zur BR Wahl , auch bei den Gewerkschaften gibt es Unterlagen, wo man alles auch verständlich erklärt bekommt. Am Anfang ist alles schwer...
Erstellt am 02.02.2018 um 10:05 Uhr von Pjöööng
Gerade der Lsitenvertreter ist aus Sicht des Gesetzgebers derjenige der die erste Stützunterschrift geleistet hat, sofern nicht jemand explizit als Listenvertreter benannt wurde. Das wäre ja schon ein Widerspruch in sich wenn dieser keine Stützunterschrift leisten könnte.
Erstellt am 07.02.2018 um 21:17 Uhr von solotele
Nochmal ich...
Angenommen die eigentliche Liste steht, Bewerber u. Stützunterschriften.
Nun möchte noch ein Bewerber auf die Liste. Müssen vorher die Stützer um ihr Einverständnis gefragt werden.
Danke