W.A.F. LogoSeminare

Stützunterschriften - können auch die Bewerber?

S
solotele
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, auf unsere Liste stehen 9 Bewerber (für 7 Mitglieder) u. unsere Liste muss mind. 9 Stützunterschriften enthalten.

Die Bewerber unterschreiben ihre Bereitschaft.

Dürfen die Bewerber gleichzeitig Stützunterschriften leisten?

Danke

97006

Community-Antworten (6)

H
Handel2016

01.02.2018 um 20:32 Uhr

Bewerber können sich selbst stützen mit der Unterschrift, so wie man sich auch selber wählen darf.

S
solotele

01.02.2018 um 20:42 Uhr

Auch der Listenvertreter/Listenführer?

N
nicoline

01.02.2018 um 20:47 Uhr

Ja, auch der, ist ja auch Bewerber.

H
Handel2016

01.02.2018 um 21:10 Uhr

Im Netz sind viele Tolle Berichte zur BR Wahl , auch bei den Gewerkschaften gibt es Unterlagen, wo man alles auch verständlich erklärt bekommt. Am Anfang ist alles schwer...

P
Pjöööng

02.02.2018 um 11:05 Uhr

Gerade der Lsitenvertreter ist aus Sicht des Gesetzgebers derjenige der die erste Stützunterschrift geleistet hat, sofern nicht jemand explizit als Listenvertreter benannt wurde. Das wäre ja schon ein Widerspruch in sich wenn dieser keine Stützunterschrift leisten könnte.

S
solotele

07.02.2018 um 22:17 Uhr

Nochmal ich... Angenommen die eigentliche Liste steht, Bewerber u. Stützunterschriften. Nun möchte noch ein Bewerber auf die Liste. Müssen vorher die Stützer um ihr Einverständnis gefragt werden. Danke

Ihre Antwort