Erstellt am 31.01.2018 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Da die Nichtinformation des BRV keine grobe Pflichtverletzung ist, könnt Ihr garnichts "gegen" dieses BRM machen.
Man kann das Ganze aber auch pragmatisch lösen. So lange Ihr nicht poistiv davon Kenntnis habt dass dieses BRM wieder am Arbeitsplatz ist, ladet Ihr halt ein Ersatzmitglied ein. Sollte das BRM dann doch erscheinen sagt Ihr halt zum EBRM: "Sorry, kannst wieder gehen. Trotzdem danke für Deine Unterstützung."
Erstellt am 01.02.2018 um 11:48 Uhr von celestro
Warum wollt Ihr überhaupt etwas GEGEN dieses BRM tun ? Zwar wäre es schön, wenn ein BRM auch den BR informiert, aber vielleicht war das BRM ja der Meinung, der BR würde die Info über die Krankheit auch so erhalten.