Einzelhandel 5 Samstage
Der März hat 5 samstage, bisher war es so das wir dann 2 frei hatten, jetzt heißt es auf einmal nee ihr müsst an 4 von den 5 arbeiten. Im Tarifvertrag ist dazu nichts geregelt, die Gewerkschaft selber sagt ,keiner muss an 4 Samstagen arbeiten (Info Blatt) Unser nachbarstore beruft sich auf §7 Abs. 2 Ladenschlussgesetz,und kommen damit durch! Vielleicht ist ja hier der eine oder andere aus der Branche der helfen kann ?
Community-Antworten (3)
30.01.2018 um 16:21 Uhr
"Unser nachbarstore beruft sich auf §7 Abs. 2 Ladenschlussgesetz,und kommen damit durch!"
Und warum Ihr nicht ? Allerdings finde ich nur ein LadSchlG, bei dem der § 7 weggefallen ist. Vielleicht ein Gesetz eines bestimmten bundeslandes ?
30.01.2018 um 16:35 Uhr
Ja für Berlin ? Nun ja keine Ahnung weil der AG da schon geschädigt ist vom BR, weil wir sind ja jetzt noch sehr frisch...
30.01.2018 um 17:16 Uhr
Na auf jeden Fall kann der AG nicht einseitig die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ändern. Dazu bedarf es der Zustimmung des BR. Und aus welchen Überlegungen der ja oder nein sagt, ist allein sein Problem.
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