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Wirtschaftsausschuss / Schulung abgelehnt / Anfragen ignoriert / Nun Treffen GF

A
Ahnungslos8011
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe große Bedenken und möchte euch um Rat bitten.

Nach einem Betriebsübergang haben wir einen Wirtschaftsausschuss gegründet. Unser neuer Inhaber erzählt der Belegschaft nun schon seit Monaten, dass der Standort finanziell sehr schlecht dasteht. Mit diesem Druckmittel (sonst schließen wir) hat er in Verhandlungen mit dem BR einige Arbeitnehmerrechte erfolgreich beschnitten. Der Wirtschaftsausschuss hat alle wichtigen Unterlagen angefordert. Erhalten hat der WA lediglich eine nichtssagende Kostenstellenrechnung. Selbst die deutet zaghaft darauf hin, dass auf diesen Standort Kosten gerechnet werden, die den Standort evtl schlechter machen als er ist. Weitere Unterlagen, echte Bilanzen usw gab es leider auch nach Erinnerungen nicht. Der WA setzt sich zum größten Teil aus Personen zusammen, die keine Ahnung haben. Daher beantragte der WA die Übernahme von Schulungskosten. Die erste Anfrage wurde ignoriert, die zweite mit Frist dann mir einer lächerlichen Begründung abgelehnt (das Wissen beeinflusst in dieser Situation die Betriebsratswahlen im Mai?!) Der WA wird seinen Anspruch auf Schulung versuchen, beim Arbeitsgericht durchzusetzen, allerdings steht dem WA nun ein Termin bevor. Die GF inkl. Controlling möchte dem WA alle Fragen beantworten und die Bilanzen erklären. Eine Überlassung der Unterlagen ist natürlich nicht vorgesehen, wozu die GF wohl auch nicht verpflichtet ist.

Bei dem Wissen des WA und der bisherigen Vorgehensweise der GF befürchte ich, dass der WA übel vorgeführt wird und am Ende so schlau ist wie zuvor.

Welche Möglichkeiten hat der WA in diesem Meeting, wenn er merkt, vorgeführt zu werden oder wenn er den Erklärungen nicht folgen kann? Hat die GF eigentlich ihre Pflicht getan, wenn sie die Schulungen ablehnen und dem WA im Meeting alle Zahlen und Bilanzen erklärt?

Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich, was ich für den WA tun kann im Meeting. Ich werde vorher noch mal alles mögliche über Tätigkeiten des WA im Bezug auf Bilanzen lesen, dafür werde ich ein paar Stunden Zeit haben.

51404

Community-Antworten (4)

U
UliPK

28.01.2018 um 22:34 Uhr

Lese hier mal nach: https://www.betriebsrat.com/br-forum/52173/sachverstaendiger-fuer-den-wirtschaftsausschuss

"Welche Möglichkeiten hat der WA in diesem Meeting, wenn er merkt, vorgeführt zu werden" Wenn ihr bemerkt das ihr auf den Arm genommen werdet, spricht ja wohl so einiges dafür, dann verlaßt das Meeting und macht das was im Link beschriben steht.

"Hat die GF eigentlich ihre Pflicht getan, wenn sie die Schulungen ablehnen und dem WA im Meeting alle Zahlen und Bilanzen erklärt?" Er hat den WA wohl eher in seiner Arbeit behindert durch die Ablehnung der Schulungen.

"Ich werde vorher noch mal alles mögliche über Tätigkeiten des WA im Bezug auf Bilanzen lesen, dafür werde ich ein paar Stunden Zeit haben. " Ein paar Stunden werden da wohl nicht reichen, gibt Leute die Studieren derartiges über ein paar Jahre.

K
krambambuli

28.01.2018 um 23:49 Uhr

Der BR wäre derjenige der handeln müsste.

P
Pjöööng

29.01.2018 um 11:02 Uhr

Zitat (Ahnungslos8011): "Der WA setzt sich zum größten Teil aus Personen zusammen, die keine Ahnung haben."

Das muss man eigentlich gar nicht mehr kommentieren.

R
rsddbr

30.01.2018 um 10:03 Uhr

Falls euer Termin noch nicht vorbei ist, würde ich euch folgendes empfehlen:

Fragen, fragen und nochmals fragen!

Fragt euren AG alles, was ihr nicht versteht. Lasst euch alles erklären und euch nicht durch Fachvokabular ablenken. Versteht ihr etwas nicht, fragt nach. Behauptet euer AG etwas, was nicht nachvollziehbar erscheint, fragt nach. Wenn dann irgendwann das Argument kommt, ihr versteht das ja sowieso nicht, dürft ihr gerne auf die abgelehnte Schulung verweisen.

Und am besten schreibt ihr viel mit. Euer AG muss euch die Unterlagen nicht überlassen, aber ihr habt das Recht euch Aufzeichnungen zu machen. Es gibt auch keine Ausreden zu Betriebsgeheimnis. Euer AG muss euch umfassend informieren. Gewinn- und Verlustrechnung (auch Einnahme-Überschuss-Rechnung), Bilanzen, Kostenstellenrechnungen bis hin zu Verträgen und Satzung des Unternehmens.

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