Was passiert mit Betriebsvereinbarungen, wenn sich der BR auflöst?
hallo Was passiert mit Betriebsvereinbarungen, wenn sich der BR auflöst? Sind die weiten uneigeschrängt gültig oder verlieren die Ihre Glütigkeit, das es ein Vertragspartner nicht mehr gibt?
Community-Antworten (1)
25.01.2018 um 19:23 Uhr
Die BV gilt fort. "Die Fortgeltung einer BV ist nicht davon abhängig, dass der BR fortbesteht [...] Um sich von der BV zu lösen, kann der ArbGeb. diese bei Fehlen eines BR gegenüber allen betroffenen ArbN des Betriebs kündigen" (Fitting, § 77 BetrVG Rn 175)
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