Erstellt am 25.01.2018 um 08:17 Uhr von kratzbürste
Willst du eine praktische Antwort oder eine juristische?
Ich würde jedenfalls den Ersatzmitgliedern, die häufiger zu Sitzungen hinzugezogen werden, auch den Einblick gewähren. In der Zeit, in der sie tatsächlich nachgerückt sind, gelten sie ohnehin als vollwertige BR-Mitglieder mit allen Rechten.
Erstellt am 25.01.2018 um 09:39 Uhr von paula
@Kratzbürste
.... und damit gegen das BetrVG verstoßen und die Kollegen je nach Arbeitgeber in die Situation zu bringen, dass ihnen ggf. Arbeitszeitverstöße nachgewiesen werden können
Erstellt am 25.01.2018 um 09:49 Uhr von celestro
"haben Ersatzmitglieder grundsätzlich das Recht, in die Protokolle der letzten Sitzungen einzusehen, obwohl sie nicht dran teilgenommen haben ?"
Jein ! In der Zeit, in der Sie wirklich nachrücken: "JA". In der übrigen Zeit: "NEIN".