Kündigung.
§102 abs 2 "Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."
Der BR hat offiziell den betroffenen MA nicht gehört. Ich habe ihn nach unsere Entscheidung darüber informiert. Aber die andere BRM wissen nicht dass der MA darüber informiert wurde. Ich will wissen ob ich trotzdem auf einer BV sein Fall ansprechen darf (ohne Namen und Daten). Ich habe schon seine Zustimmung.
Community-Antworten (2)
24.01.2018 um 09:45 Uhr
Bevor man dreckige Wäsche öffentlich wäscht, sollte man versuchen, sie erstmal in den eigenen vier Wänden zu waschen.
24.01.2018 um 10:37 Uhr
Du solltest deine Probleme mit den anderen BRM auch mit diesen klären. Das in einer BV zu versuchen fällt nur negativ auf ALLE zurück - und damit auch auf dich. Um auf deine Frage eine juristisch einwandfreie Antwort zu bekommen hilft dir nicht, diese in diesem Forum zig mal zu wiederholen. Wenn es dir darum geht frag einen Anwalt.
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