§102 abs 2
"Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."

Der BR hat offiziell den betroffenen MA nicht gehört. Ich habe ihn nach unsere Entscheidung darüber informiert. Aber die andere BRM wissen nicht dass der MA darüber informiert wurde. Ich will wissen ob ich trotzdem auf einer BV sein Fall ansprechen darf (ohne Namen und Daten). Ich habe schon seine Zustimmung.