Erstellt am 23.01.2018 um 14:02 Uhr von outofmemory
"Dürfen" tust du es immer, aber die Frage ist, sollte der AG dies auch so tun?
Wenn Ihr dies z.B. in einer Geschäftsordnung (GO) geregelt und dies dem AG mitgeteilt habt, dann sollte diese auch angwendet werden. Für den AG könnte dies bedeuten, dass Fristen nicht eingehalten oder starten, da er nicht korrekt unterrichtet hat. Wir haben dies in der GO bis zum letzten möglichen Mitglied festgelegt und dem AG mitgeteilt.
Erstellt am 23.01.2018 um 14:11 Uhr von Oktober15
Erstellt am 23.01.2018 um 14:40 Uhr von Erbsenzähler
Schließe mich outofmemory an.
Wir haben die Reihenfolge der Ansprechpartner in der GO geregelt. Der Arbeitgeber hat dann eine Liste mit der Reihenfolge bekommen. Daran hält er sich dann.
Erstellt am 23.01.2018 um 16:30 Uhr von Krambambuli
Andersherum : Wenn ihr keine Stellvertreter-Regelung habt, kann sich der AG aussuchen, wen er was in die Hand drückt, wenn BRV und Stellvertretender nicht da sind.