Hallo zusammen,

da unser Gebäude zu klein ist, wird nach einem neuen Gebäude gesucht. Das neue Gebäude ist 7,7 KM Autostrecke und 4,9 KM Luftstecke von dem alten Gebäude entfernt. Es sind über 200 Personen, die dies betreffen würde. Lt. Informationen besteht die Ausnahme einer Betriebsratbeteiligung bei unwesentlichen Veränderungen der Ortslage von weniger als 5 KM. Ist hiermit die Luftstrecke oder die Autostrecke gemeint? Kann bei Zugrundelegung der Luftstrecke von 4,9 KM trotzdem noch ein Sozialplan aufgestellt werden der von der GL umgesetzt werden muss?