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Honorarkräfte in Wählerliste aufnehmen?

D
Dorian
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag, bei uns im Betrieb werden auch Honorarkräfte beschäftigt. Diese sind meist nicht gleichmäßig das ganze Jahr über beschäftigt, sondern für die Dauer von einzelnen Kursen. Müssen diese Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen werden? Danke für die Antworten

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Community-Antworten (1)

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kratzbürste

21.01.2018 um 19:29 Uhr

Sind die denn Weisungen aus eurem Betrieb unterworfen? Kann man sie als AN ansehen?

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