Liebe Forumnutzer,

in unserem Betrieb soll mit Honorarkräften (zeitlich begrenzt) der hohe Personalausfall abgemindert werden. Da wir in unserem Betrieb für die Versorgung kranker Menschen zuständig sind, muss diese ja abgesichert werden.
Meine Frage ist: Inwieweit ist der BR dazu zu unterrichten.
Denn anders als bei Leiharbeits- und Dienstverträgen, gelten ja für Honorarkräfte weder das ArbZG noch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Ich freue mich schon auf eure Antworten.

Schöne Grüße
Renskea63